Bitte beachten Sie: Mit der Auswahl der Bezahlart "Überweisung" gehen Sie eine verbindliche Kaufverpflichtung ein. Dies ist keine unverbindliche Reservierung, sondern ein echter Kaufvertrag.
Häufige Fragen und Missverständnisse
"Ich dachte, das wäre nur eine Reservierung"
Wir können gut verstehen, wie es zu diesem Missverständnis kommt. Tatsächlich haben Sie aber bereits mit Ihrer Bestellung einen gültigen Kaufvertrag nach österreichischem Recht abgeschlossen. Der Vertrag entsteht mit Ihrer Bestellung und unserer Bestätigung - die 5-Tage-Frist ist die vereinbarte Zahlungsfrist, nicht eine Bedenkzeit.
"Das Event ist ausgefallen/verschoben"
Das ist natürlich sehr ärgerlich für Sie. Eventausfall oder -verschiebung ändert jedoch nichts an dem bereits geschlossenen Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns. Für eventuelle Erstattungen ist der Veranstalter zuständig - Ihre bestellten Tickets haben Sie aber bei uns gekauft, daher bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen.
"Ich habe die Tickets nie erhalten"
Das stimmt - und das ist auch so vorgesehen. Unsere Tickets werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt und versendet. Das bedeutet aber nicht, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht. Sobald Ihre Zahlung bei uns eingeht, erhalten Sie umgehend Ihre Tickets.
"Ich bin krank geworden / hatte einen Notfall"
Das tut uns wirklich leid zu hören. Leider können persönliche Umstände wie Krankheit oder Notfälle den bereits geschlossenen Kaufvertrag nicht rückgängig machen. Wir haben Verständnis für Ihre Situation, rechtlich besteht die Zahlungsverpflichtung aber weiterhin. Vielleicht können Sie die Tickets an Freunde oder Familie weitergeben?
"Der Babysitter ist nicht gekommen / ich kann nicht zum Event"
Solche Last-Minute-Situationen sind wirklich frustrierend. Wir haben Verständnis dafür, dass manchmal alles schiefgeht. Der Kaufvertrag wurde aber bereits rechtsgültig geschlossen, sodass die Zahlungsverpflichtung bestehen bleibt. Möglicherweise freuen sich Bekannte über die Tickets?
"Ich habe das Geld nicht überwiesen, also schulde ich nichts"
Das ist ein häufiger Irrtum, den wir gerne aufklären möchten: Durch das Nichtzahlen wird die Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben. Sie geraten dadurch in Zahlungsverzug, die Forderung bleibt aber in voller Höhe bestehen. Zusätzlich können noch Verzugszinsen anfallen.
"Es sind ja noch gar keine Kosten entstanden"
Das können wir gut nachvollziehen, aber tatsächlich entstehen bereits mit Ihrer Bestellung verschiedene Kosten: Die Tickets werden in unserem System für Sie reserviert, es fallen Verwaltungskosten an, unsere Mitarbeiter bearbeiten Ihre Bestellung, und anderen Kunden können diese Plätze nicht mehr angeboten werden. All diese Prozesse verursachen reale Kosten
"Das kann doch nicht rechtens sein"
Wir verstehen, dass das zunächst ungewöhnlich wirken kann. Tatsächlich entspricht dies aber völlig normalem Geschäftsverkehr. Bei jedem Kauf auf Rechnung läuft es genauso ab: Sie bestellen, wir bestätigen, Sie zahlen. Nach österreichischem Recht entsteht die Zahlungsverpflichtung bereits mit dem Vertragsschluss (Bestellung + Bestätigung), nicht erst mit der Zahlung.
Rechtliche Grundlagen
Nach österreichischem Zivilrecht (ABGB) kommt ein Kaufvertrag durch Angebot (Ihre Bestellung) und Annahme (unsere Bestätigung) zustande. Die Zahlungsart ist lediglich die Art der Erfüllung Ihrer Zahlungspflicht, nicht deren Voraussetzung.
Kurz gesagt: Bestellt = Gekauft = Zahlungspflichtig - auch wenn das Event nicht stattfindet, auch ohne erhaltene Tickets, auch bei persönlicher Verhinderung
Warum besteht die Zahlungspflicht auch nach dem Event?
Ihre Zahlungsverpflichtung entsteht durch:
- Den rechtsgültigen Kaufvertrag - dieser wurde bereits mit Ihrer Bestellung geschlossen
- Die Ticketreservierung für Sie - andere Interessenten konnten diese Plätze nicht mehr kaufen
- Unseren Verwaltungsaufwand - Bearbeitung, Reservierung und Kommunikation
- Entgangene Verkaufschancen - die Tickets hätten an andere Kunden verkauft werden können
- Das Vertrauen in Geschäftsbeziehungen - Verträge müssen eingehalten werden
Was passiert bei Nichtzahlung?
- Erinnerungen und Mahnungen: Mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren
- Rechtliche Schritte: Inkasso bzw. gerichtliches Mahnverfahren wenn nötig
- Weitere Kosten: Mahn-, Gerichts- und eventuelle Anwaltskosten
- Bonitätsprüfung: Meldung an Wirtschaftsauskunfteien möglich
- Ausschluss: Sperre für künftige Bestellungen in unserem Shop
Unser Tipp: Bitte nutzen Sie die Bezahlart "Überweisung" nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie die Tickets kaufen möchten. Bei Tickets gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht - egal welche Zahlungsart Sie wählen. Überlegen Sie daher vor jeder Bestellung genau, ob Sie das Event wirklich besuchen können und möchten.
Ticket-Vollkasko - schon bald verfügbar Gemeinsam mit den Event-Veranstaltern arbeiten wir derzeit an der Ticket-Vollkasko. Gegen einen geringen Auspreis sichern Sie Ihre Bestellung gegen viele Umstände ab und erhalten problemlos die Tickets refundiert.